Mitarbeiter der Russischen Botschaft in Berlin zur Persona non grata erklärt.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte dazu heute (08.02.): „Das Auswärtige Amt hat heute gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 einen Mitarbeiter der Russischen Botschaft Berlin zur persona non grata erklärt. Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung der Russischen Föderation vom Freitag, den 05.02.2021. Russland … Mitarbeiter der Russischen Botschaft in Berlin zur Persona non grata erklärt. weiterlesen