Neuer Haftbefehl gegen Abdullah A. H. H. wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden erwirkt.

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. November 2020) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen Abdullah A. H. H. wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung (§§ 211, 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5, §§ 22, 23 StGB) erwirkt. Der … Neuer Haftbefehl gegen Abdullah A. H. H. wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden erwirkt. weiterlesen