Nur noch Verfassungsbeschwerde möglich.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde der Anmelder zurückgewiesen: Demonstrationen in der Hamburger Innenstadt bleiben während des G20-Treffens einstweilen verboten. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag (4 Bs 153/17, 4 Bs 155/17 und 4 Bs 156/17) die Beschwerden der Anmelder der Versammlungen „Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn“, „Freihandel Macht Flucht“ und „Neoliberalismus ins … Nur noch Verfassungsbeschwerde möglich. weiterlesen