Oberverwaltungsgericht gibt die Gründe seiner Entscheidung zur Demonstration in Leipzig bekannt.
Der 6. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat heute die Gründe seines Tenorbeschlusses vom 7. November 2020 – 6 B 368/20 – bekannt gegeben, mit dem die von der Stadt Leipzig verfügte Verlegung des Versammlungsorts der „Querdenken“-Demonstration am 7. November 2020 auf die Parkplätze im Bereich Neue Messe hinfällig wurde. Danach können Eingriffe in die Versammlungsfreiheit … Oberverwaltungsgericht gibt die Gründe seiner Entscheidung zur Demonstration in Leipzig bekannt. weiterlesen
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