Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit heute zugestelltem Beschluss (5 Bs 196/19) die Beschwerde der AfD-Fraktion zurückgewiesen, mit der diese ihr Begehren gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg, Zugang zu dem Bürgerhaus Wilhelmsburg zwecks Durchführung einer politischen Diskussionsveranstaltung zu erlangen, weiterverfolgt hatte. Das Oberverwaltungsgericht hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (3 E 2759/19) bestätigt, wonach es … Oberwaltungsgericht Hamburg: Beschwerde der AfD-Fraktion betreffend den Zugang zum Bürgerhaus Wilhelmsburg erfolglos. weiterlesen
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