Prof. Hans-Joachim (Hajo) Funke, FU Berlin, erklärte soeben gegenüber der TP Presseagentur Berlin zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen darf: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe die AfD nicht als Prüffall bezeichnen, ist eine verwaltungstechnische Angelegenheit, sagt aber nichts zum … Öffentliche Debatte wirkt. weiterlesen
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