Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen. Der Antragsteller begehrt … OVG bestätigt: Ablehnung von Polizeibewerbern wegen Tätowierungen bedarf grundsätzlich gesetzlicher Grundlage. weiterlesen
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