OVG bestätigt Verbot der Versammlung „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“.

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren das Verbot der für den heutigen Abend angemeldeten Versammlung „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ bestätigt und die Beschwerde des Anmelders gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom gestrigen Abend zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen … OVG bestätigt Verbot der Versammlung „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“. weiterlesen