OVG des Saarlandes setzt „2G-Regel“ für Einzelhandel im Saarland außer Vollzug.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 21.01.2022 – 2 B 295/21 – einem Eilantrag mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel auf vorläufige Außervollzugsetzung der Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften nach der 2G-Regelung stattgegeben.[1] Nach der beanstandeten Bestimmung ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt unter anderem zu den Elektronikmärkten verwehrt (sog. 2G-Konzept). Die Entscheidung bedeutet, dass im Saarland … OVG des Saarlandes setzt „2G-Regel“ für Einzelhandel im Saarland außer Vollzug. weiterlesen