OVG Lüneburg kippt 2G-Regelung.
Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel. Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage (Az.: 14 MN 121/22) § 8b Abs. 5 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (im Folgenden: Corona-VO) vom 23. November … OVG Lüneburg kippt 2G-Regelung. weiterlesen
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