Präventives Klebeverbot muss hinreichend bestimmt sein.
Das gegen eine Person ausgesprochene Verbot der Berliner Polizei, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf Berliner Straßen festzukleben, ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu unbestimmt. Anfang Dezember 2022 untersagte die Polizei Berlin der Antragstellerin, sich bis zum 1. Juni 2023 bei Versammlungen unter freiem Himmel im Stadtgebiet Berlins auf den Fahrbahnen und … Präventives Klebeverbot muss hinreichend bestimmt sein. weiterlesen
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