Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug gesetzt.

LÜNEBURG. Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. Mai 2020 § 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus vom 8. Mai 2020, der aus dem Ausland Einreisende grundsätzlich einer Quarantänepflicht unterwirft, einstweilig außer Vollzug gesetzt.  Der Antragsteller, der Eigentümer einer Ferienhausimmobilie in Südschweden ist, hatte … Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug gesetzt. weiterlesen