Querdenker-Szene: Demonstrationen über Pfingsten bleiben verboten.

Die Verbote von mehreren größeren Versammlungen in Berlin über Pfingsten sind rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden. Die Antragsteller haben beim Antragsgegner für das Pfingstwochenende Versammlungen angemeldet, bei denen zum Teil bis zu 16.000 Teilnehmer erwartet werden. Gegen die hierauf ergangenen beiden Verfügungen des Antragsgegners, mit denen Versammlungen … Querdenker-Szene: Demonstrationen über Pfingsten bleiben verboten. weiterlesen