Rentenversicherung für Gefangene: Übernahme der Kosten durch den Bund oder die Versichertengemeinschaft sei nicht sachgerecht.

Zum Thema „Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung“ gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) folgendes Statement gegenüber der TP Presseagentur Berlin ab: „Das BMAS begrüßt grundsätzlich, dass sich die Justizministerkonferenz für die Einbeziehung von im Vollzug arbeitenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung ausspricht. Die Einführung einer Versicherungspflicht für diesen Personenkreis … Rentenversicherung für Gefangene: Übernahme der Kosten durch den Bund oder die Versichertengemeinschaft sei nicht sachgerecht. weiterlesen