Zum Thema „Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung“ gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) folgendes Statement gegenüber der TP Presseagentur Berlin ab: „Das BMAS begrüßt grundsätzlich, dass sich die Justizministerkonferenz für die Einbeziehung von im Vollzug arbeitenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung ausspricht. Die Einführung einer Versicherungspflicht für diesen Personenkreis … Rentenversicherung für Gefangene: Übernahme der Kosten durch den Bund oder die Versichertengemeinschaft sei nicht sachgerecht. weiterlesen
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