Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Abend die Eilanträge der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die vorzeitige Gestattung der Waldrodung auf dem künftigen Tesla-Gelände in zweiter Instanz zurückgewiesen. Der 11. Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn … Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden. weiterlesen