Sami A.: Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt Rückholverpflichtung.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Bochum zu Recht verpflichtet, den von ihr abgeschobenen tunesischen Staatsangehörigen Sami A. unverzüglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und die Beschwerde der Stadt Bochum zurückgewiesen. Diese hatte geltend gemacht, eine Rückholverpflichtung sei nicht gegeben, da … Sami A.: Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt Rückholverpflichtung. weiterlesen