Schallschutz für Anwohner des BER: Entschädigungszahlungen rechtlich nicht zu beanstanden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) auf Zahlung einer höheren Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an Grundstücken und Gebäuden abgewiesen. Klägerinnen waren Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Mehrfamilienhäuser im näheren Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg liegen. Nach dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen muss die FBB den Anwohnern die Kosten für Schallschutzmaßnahmen erstatten. … Schallschutz für Anwohner des BER: Entschädigungszahlungen rechtlich nicht zu beanstanden. weiterlesen