Somalier klagt erfolglos gegen Deutschland wegen US-Drohneneinsätzen.
Ein somalischer Staatsangehöriger kann nicht die Feststellung verlangen, die Bundesrepublik Deutschland habe es vor dem 24.2.2012, an dem sein Vater Opfer eines Drohnenangriffs geworden sei, pflichtwidrig unterlassen, darauf hinzuwirken, dass die US-Liegenschaften Ramstein und Stuttgart nicht rechtswidrig durch die Vereinigten Staaten von Amerika für Einsätze von bewaffneten Drohnen zur Tötung von Personen in Somalia genutzt … Somalier klagt erfolglos gegen Deutschland wegen US-Drohneneinsätzen. weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden