Nach einer – zwischenzeitlich rechtskräftigen – Eil-Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe muss das Jobcenter auf Antrag von Leistungsbezieher/innen diesen entweder wöchentlich 20 FFP2-Masken zusenden oder ihnen aber 129,- € als Zuschlag für den Kauf dieser Hygiene-Artikel zusätzlich bewilligen. Das Sozialgericht begründet das: „…Ohne Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Standards sind Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf sozialen Teilhabe … Sozialgericht Karlsruhe spricht als Eil-Beschluss wöchentliche Lieferung von 20 Masken oder 129,- € Zuschlag zu. weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden