Das Arbeitsgericht Berlin hat mit einer heute verkündeten Entscheidung die Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Helmuth Frauendorfer, abgewiesen. Mit seiner Klage hat sich der Kläger gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stiftung gewandt. Das Arbeitsgericht hat die fristgemäße Kündigung für wirksam gehalten. Der erforderliche Kündigungsgrund liege vor, weil der Kläger keine Gewähr … Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen – Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Direktors abgewiesen. weiterlesen
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