Streichung des § 219a StGB: Ein Erfolg für die Selbstbestimmung von Frauen.

Heute wird der Deutsche Bundestag die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch in 2./3. Lesung voraussichtlich beschließen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts. Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin: „Die Streichung von § 219a Strafgesetzbuch stärkt die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen … Streichung des § 219a StGB: Ein Erfolg für die Selbstbestimmung von Frauen. weiterlesen