Tagebau Jänschwalde darf vorerst weiter betrieben werden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, dass der Tagebaubetrieb Jänschwalde vorläufig fortgeführt werden darf. Es hat der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2020 bis 2023 für rechtswidrig gehalten und die Einstellung der Tagebauarbeiten ab … Tagebau Jänschwalde darf vorerst weiter betrieben werden. weiterlesen