Touristische Übernachtungen bleiben in Berlin verboten.
Das Verbot touristischer Beherbergungen hat Bestand. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) untersagt touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin, eine Vermieterin von 228 Ferienappartements, mit einem Eilantrag. Sie rügt, dass die Vorschrift zu unbestimmt und das Verbot unverhältnismäßig, … Touristische Übernachtungen bleiben in Berlin verboten. weiterlesen
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