Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags muss bis zum Abschluss des Lübcke-Verfahrens auf Akteneinsicht warten.

Überlassung der Akten des Strafverfahrens wegen der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke an Untersuchungsausschuss erst nach Abschluss der Beweisaufnahme. In dem Strafverfahren wegen der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) heute entschieden, die Akten erst nach dem Ende der nach derzeitiger Planung voraussichtlich bis … Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags muss bis zum Abschluss des Lübcke-Verfahrens auf Akteneinsicht warten. weiterlesen