Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner „Mietendeckel“.

BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2020. 1 BvQ 12/20 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf Außerkraftsetzung einer Vorschrift des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung des Landes Berlin (sogenannter „Mietendeckel) im Wege einer einstweiligen Anordnung als unzulässig verworfen. Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, begehrten, die … Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner „Mietendeckel“. weiterlesen