Urteil im Verfahren Stadt Bonn gegen Volkswagen AG.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn hat heute entschieden, dass  die Volkswagen AG an die Stadt Bonn im Streit um vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffene Dieselfahrzeuge 469.120,79 Euro nebst Zinsen zahlen muss. Im Gegenzug muss die Stadt Bonn 27 für den städtischen Fuhrpark erworbene PKWs an die Volkswagen AG zurückgeben. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. … Urteil im Verfahren Stadt Bonn gegen Volkswagen AG. weiterlesen