US-Drohneneinsätze im Jemen: Kläger erzielen Teilerfolg.

In einem teilweise stattgebenden Urteil vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die Vereinigten Staaten von Amerika für Einsätze von bewaffneten Drohnen an der Wohnanschrift der Kläger im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Erforderlichenfalls … US-Drohneneinsätze im Jemen: Kläger erzielen Teilerfolg. weiterlesen