Ver.di unterliegt Karstadt im Eilverfahren.

Das Arbeitsgericht Berlin hat auf Antrag der Karstadt Warenhaus GmbH im Eilverfahren  der Gewerkschaft ver.di für einen begrenzten Zeitraum die Durchführung von Partizipationsstreiks in den Karstadt-Warenhäusern untersagt. Die Karstadt Warenhaus GmbH ist seit 2013 nicht mehr Mitglied eines Arbeitgeberverbandes des Einzelhandels. Gemäß dem zwischen Karstadt und ver.di 2016 abgeschlossenen „Zukunftstarifvertrag Karstadt Warenhaus“ werden Entgelterhöhungen für … Ver.di unterliegt Karstadt im Eilverfahren. weiterlesen