Verbot der Überlassung von Feuerwerk zu Silvester rechtmäßig.

Zum Jahreswechsel 2020/2021 dürfen bundesweit keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen überlassen werden. Die entsprechende Regelung der Sprengstoffverordnung ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden. Der Antragsteller ist Hersteller von Pyrotechnik. Er wandte sich mit einem Eilantrag gegen die vorgenannte, am 22. Dezember 2020 in Kraft getretene Änderung der Ersten … Verbot der Überlassung von Feuerwerk zu Silvester rechtmäßig. weiterlesen