Verdachtskündigung wegen Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer der Herner Sparkasse bleibt unwirksam.

Mit Urteil vom 14. August 2017 hat das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Kündigungsschutzprozess die Berufung der Herner Sparkasse gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 4. Oktober 2016 (Aktenzeichen 3 Ca 1053/16) zurückgewiesen. Das Arbeitsverhältnis einer seit dem Jahr 1991 beschäftigten 52-jährigen Sparkassenangestellten, die gegen die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses klagt, besteht danach fort. Die … Verdachtskündigung wegen Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer der Herner Sparkasse bleibt unwirksam. weiterlesen