Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper gilt auch Silvester 2021.

Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 dürfen – wie bereits im Vorjahr – bundesweit keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen verkauft werden. Die entsprechende Regelung der Sprengstoffverordnung ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden. Die Antragsteller vertreiben Pyrotechnik. Sie wandten sich mit ihren Eilanträgen jeweils gegen die Vierte Verordnung zur Änderung der … Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper gilt auch Silvester 2021. weiterlesen