Verurteilung des Angeklagten im sogenannten Hamburger Raser-Fall rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 16. Januar 2019 – 4 StR 345/18. Das Landgericht Hamburg hat den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der alkoholisierte Angeklagte, der sich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befand, war in den … Verurteilung des Angeklagten im sogenannten Hamburger Raser-Fall rechtskräftig. weiterlesen