Verwaltungsgericht billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen.

Wer in Berlin eine Nebenwohnung hat, darf sie nur eingeschränkt an Feriengäste vermieten. Die verschärften Genehmigungsvoraussetzungen sind verfassungsgemäß. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Vermietung von Wohnraum an Touristen ist nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz genehmigungspflichtig. Dies gilt für Haupt- wie für Nebenwohnungen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin konnten Inhaber einer zu eigenen … Verwaltungsgericht billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen. weiterlesen