Verwaltungsgericht Dresden entscheidet zu der Veranstaltung „Kampf der Nibelungen“.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 (6 L 788/19) den Eilantrag des Veranstalters der am Samstag, 12. Oktober 2019, in der Gemeinde Ostritz geplanten Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ abgelehnt. Die Stadt Ostritz hatte die Veranstaltung mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 4. Oktober 2019 untersagt. Die Untersagung wurde damit … Verwaltungsgericht Dresden entscheidet zu der Veranstaltung „Kampf der Nibelungen“. weiterlesen