Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der „AfD“ als „Verdachtsfall“.

In dem gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der „Alternative für Deutschland“ („AfD“) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der „AfD“ gestellten Eilantrag, … Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der „AfD“ als „Verdachtsfall“. weiterlesen