Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel.

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember … Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel. weiterlesen