Zulässige Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren auch bei grundrechtlichem Abwägungserfordernis.

BVerfG-Beschluss vom 07. Juli 2020. 1 BvR 2447/19 Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für ein Vorgehen gegen einen Pressebericht richtete. Die Kammer hat mit dem Beschluss klargestellt, dass eine Vorabeinschätzung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren … Zulässige Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren auch bei grundrechtlichem Abwägungserfordernis. weiterlesen