Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden.
Das Bezirksamt Mitte von Berlin muss für die zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke eine Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen, wenn in einem anderen Bezirk gebauter Ersatzwohnraum den Verlust von Wohnraum ausgleicht. Das hat heute das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Kläger ist Eigentümer einer 67 m² großen 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung im Bezirk Mitte. Diese Wohnung, in … Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden. weiterlesen
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