Zweckentfremdung: Keine Mietobergrenze für Neubau.
Das Land Berlin darf eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) für den Abriss von Mietwohnungen nicht mit der Begründung verweigern, der Neubau überschreite eine Nettokaltmiete von 7,92 Euro/m². Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Charlottenburg, das mit einem Mehrparteienhaus aus dem Jahr 1960 bebaut ist. Es umfasst 30 … Zweckentfremdung: Keine Mietobergrenze für Neubau. weiterlesen
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