BVerfG-Beschluss vom 06. Februar 2024. 2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen. Diese betrafen das deutsche Zustimmungsgesetz zu einer Änderung des sogenannten Direktwahlakts, die … Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 (Einführung Zwei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen). weiterlesen
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