Abgeordnetenentschädigung steigt um 4,2 Prozent.
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung. Berlin: (hib/VOM). Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2026 von bisher 11.833,47 Euro um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (21/5200) durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der … Abgeordnetenentschädigung steigt um 4,2 Prozent. weiterlesen
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