„AfD“ scheitert vor Bundesverwaltungsgericht.
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der „AfD“ als „Verdachtsfall“, der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung „Der Flügel“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ durch das BfV. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen vom 20. Mai 2025 in drei Verfahren die Beschwerden der „Partei Alternative für Deutschland (‚AfD‘)“ gegen … „AfD“ scheitert vor Bundesverwaltungsgericht. weiterlesen
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