Aufhebung des Abschiebungsschutzes für syrischen Straftäter rechtmäßig.
Der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgehobene Schutz eines Syrers vor Abschiebung ist rechtmäßig. Das hat die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Beschluss vom gestrigen Tage entschieden und damit den Eilantrag des Syrers gegen den Bescheid des BAMF abgelehnt. Der Syrer war vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und … Aufhebung des Abschiebungsschutzes für syrischen Straftäter rechtmäßig. weiterlesen
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