2 BvQ 49/24. Am gestrigen Tag hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Begründung des am 28. Juni 2024 bekanntgegebenen Beschlusses veröffentlicht, mit dem sie die Übergabe eines deutschen Staatsangehörigen, des Antragstellers, an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin angewiesen hatte, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe … Begründung der einstweiligen Anordnung zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn. weiterlesen
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