Berliner A 4-/A 5-Beamtenbesoldung verfassungswidrig.
Die Berliner Beamtenbesoldung in der Besoldungsgruppe A 4 (Jahre 2016 bis 2018) und A 5 (Jahre 2018 und 2019) war nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig zu niedrig. Nach den eingeholten Auskünften und Berechnungen der 26. Kammer wurden die aus dem Grundgesetz abgeleiteten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an eine amtsangemessene Alimentation in den streitgegenständlichen Jahren nicht eingehalten. … Berliner A 4-/A 5-Beamtenbesoldung verfassungswidrig. weiterlesen
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