Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u.U. notwendig.
Jedenfalls im Nachgang zu gesetzgeberischen Aktivitäten, mit denen Besoldungsdefizite behoben werden sollen, müssen Beamte für Ansprüche auf ergänzende Zahlungen abermals einen Besoldungswiderspruch erheben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom gestrigen Tage entschieden. Die Klägerin ist eine inzwischen pensionierte Beamtin des Landes Berlin. Sie rügte gegenüber dem Land Berlin die aus ihrer Sicht verfassungswidrig … Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u.U. notwendig. weiterlesen
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