Berliner Justiz: Teilung des Landgerichts Berlin.

Ab dem 1. Januar 2024 wird es in Berlin mit dem Landgericht I für Strafsachen und dem Landgericht II für Zivilsachen zwei eigenständige Landgerichte geben. Die Berliner Justiz hat ab dem 1. Januar 2024 zwei eigenständige Landgerichte. Mit der Umsetzung dieser großen Strukturreform will das Land Berlin neue Wege gehen. Während in anderen Bundesländern bisher … Berliner Justiz: Teilung des Landgerichts Berlin. weiterlesen