Bezirk kann sich nicht gegen Zaun um Görlitzer Park wehren.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat kein Abwehrrecht gegen die in Ausübung des Eingriffsrechts getroffene Entscheidung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Im März 2024 wies die genannte Senatsverwaltung den Bezirk nach Durchführung eines Verständigungsversuchs an, … Bezirk kann sich nicht gegen Zaun um Görlitzer Park wehren. weiterlesen