BGH weist Apple-Beschwerde zurück.
Bundesgerichtshof bestätigt Apples überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb. BGH-Beschluss vom 18. März 2025 – KVB 61/23 – Apple. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Er hat damit zum zweiten Mal über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a … BGH weist Apple-Beschwerde zurück. weiterlesen
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