Im Januar 2019 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Flügel“ zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Die Beobachtung des „Flügel“ hat ergeben, dass sich die im Jahr 2019 festgestellten Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet haben. Der „Flügel“, mit seinen etwa 7000 Mitgliedern, wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische … Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „AfD“-Teilorganisation „Der Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. weiterlesen
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